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Hoteliers bedauern Ablehnungsentscheidung des OVG Bautzen: Kurtaxsatzung in Dresden wird damit vorerst gültig

(Dresden, 31. Januar 2014) Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Antrag eines Dresdners Hoteliers auf Außervollzugsetzung der Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden abgelehnt. Der den Antragsteller im Verfahren unterstützende Regionalverband Dresden des Dehoga Sachsen zeigt sich von der Entscheidung des Gerichts nicht überrascht.

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